Verkauf

   
 


1. Übergangsnummernschild
Um das Fahrzeug legal und mit Versicherungsschutz nach der Abmeldung bewegen zu dürfen, brauchen Sie ein Übergangsnummernschild!

Beantragen Sie eine „eVB-Nummer“ (elektronische Versicherungs-bestätigungs-Nummer) bei einem der vielen Versicherungsanbieter.
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Für die Zuordnung der Versicherungsbestätigung erhalten Sie einen siebenstelligen Code (z.B.: QK77C49).
Mit diesem Code können die Zulassungsstellen Ihnen direkt ein befristetes Nummernschild zuordnen.
Die eVB ist nur 5 Werktage gültig!

2. Probefahrt und Verkaufsgespräch
Bevor Sie Interessenten mit Ihrem PKW fahren lassen, sind noch einige Formalitäten zu klären!

Klären Sie die Schuldzuweisung bei selbst verschuldeten Unfällen des Probefahrers.

Lassen Sie sich von dem Interessenten vor der Probefahrt den Führerschein und Personalausweis zeigen.
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Geben Sie niemals direkt vor der Probefahrt den Fahrzeugschein des PKW an den Probefahrer.

Verschaffen Sie dem Kaufinteressenten das Gefühl von Sicherheit.

Präsentieren Sie das Fahrzeug in einem möglichst gepflegten Zustand.

Weisen Sie den Kunden auf eventuelle Schäden an PKW hin.

3. Betrugsmethoden
Hier möchten wir nun kurz einige der gängigsten Praktiken vorstellen

Scheckbetrug
„Käufer aus dem Ausland meldet sich auf mein Angebot. Mir wird ein Scheck eingereicht, der, unter einem bestimmten Vorwand, weit höher als der Kaufpreis ausgestellt ist. Was riskiere ich?“
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Die „Vermittlungmasches“
„Nach der Einstellung meines Inserats auf einer Fahrzeugbörse habe ich eine SMS/eine E-mail einer Vermarktungsfirma bekommen. Diese sichert mir Kunden für mein Angebot zu und verlangt für diesen Service 79. Soll ich akzeptieren?“
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Der Konto-Trick
„Unter dem Vorwand der Kontoüberprüfung will ein interessierter Käufer kleinere Cent Beträge auf mein Konto überweisen. Warum sollte ich ablehnen?“
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Notar auf Vorkasse
„Ein Händler meldet sich auf mein Angebot. Es kommt zum Kauf und ein Kaufvertrag wird unterzeichnet. Es wird vereinbart, dass der Käufer zur Fahrzeugübernahme einen Sachverständigen schickt. Dieser soll das Fahrzeug begutachten und nach einer Barzahlung direkt mitnehmen. Gehe ich dabei ein hohes Risiko ein?“
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4. Zahlung
Beim Autokauf sowie Verkauf empfiehlt es sich immer, das ganze Geschäft in Bar abzuwickeln. Dies erspart Ihnen einiges an Scherereien, beugt Betrügereien vor und ist am unkompliziertesten. Diese Zahlungsart ist die Regel und wirkt am seriösesten. Vor allem bei Käufern aus dem Ausland sollten Sie Wert auf eine Barzahlung legen! Übergeben Sie die Fahrzeugpapiere erst nach Erhalt des Geldes. Eine Zug-um-Zug Abwicklung ist hier angebracht.



Sollten Sie diesen kleinen Leitfaden befolgen, dürfte einem erfolgreichen Verkauf Ihres KFZ nichts mehr in Wege stehen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

 
 
   

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