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1. Übergangsnummernschild
Um das Fahrzeug legal und mit Versicherungsschutz nach der Abmeldung bewegen zu dürfen, brauchen Sie ein Übergangsnummernschild!
Beantragen Sie eine „eVB-Nummer“ (elektronische Versicherungs-bestätigungs-Nummer) bei einem der vielen Versicherungsanbieter.
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Sie müssen lediglich Ihre eigenen Angaben sowie die Kerndaten des Fahrzeugs an eine zentrale Datenstelle der Versicherungen weiter leiten. Zulassungsbehörden haben Zugriff auf diese Datenbank und können so schnell und unkompliziert sehen, ob Ihr Fahrzeug versichert ist.
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Für die Zuordnung der Versicherungsbestätigung erhalten Sie einen siebenstelligen Code (z.B.: QK77C49).
Mit diesem Code können die Zulassungsstellen Ihnen direkt ein befristetes Nummernschild zuordnen.
Die eVB ist nur 5 Werktage gültig!
2. Probefahrt und Verkaufsgespräch
Bevor Sie Interessenten mit Ihrem PKW fahren lassen, sind noch einige Formalitäten zu klären!
Klären Sie die Schuldzuweisung bei selbst verschuldeten Unfällen des Probefahrers.
Lassen Sie sich von dem Interessenten vor der Probefahrt den Führerschein und Personalausweis zeigen.
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Wird das Fahrzeug von einer Person gefahren die keine gültige Fahrerlaubnis hat, erlischt der Versicherungsschutz sofort. Vom Personalausweis sollten Sie sich Name, Adresse und Ausweisnummer aufschreiben, um bei einem Diebstahl des PKW die Daten des vermeintlichen Diebes griffbereit zu haben. So ist es nicht die Regel, aber dennoch schon vorgekommen, das scheinbar seriöse Kaufinteressenten sich als einfache Autodiebe heraus stellten und mit dem, Ihnen zur Probefahrt überlassenen, Fahrzeug einfach nicht mehr zum verabredeten Punkt erschienen sind.
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Geben Sie niemals direkt vor der Probefahrt den Fahrzeugschein des PKW an den Probefahrer.
Verschaffen Sie dem Kaufinteressenten das Gefühl von Sicherheit.
Präsentieren Sie das Fahrzeug in einem möglichst gepflegten Zustand.
Weisen Sie den Kunden auf eventuelle Schäden an PKW hin.
3. Betrugsmethoden
Hier möchten wir nun kurz einige der gängigsten Praktiken vorstellen
Scheckbetrug
„Käufer aus dem Ausland meldet sich auf mein Angebot. Mir wird ein Scheck eingereicht, der, unter einem bestimmten Vorwand, weit höher als der Kaufpreis ausgestellt ist. Was riskiere ich?“
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Der Differenzbetrag soll dann entweder als Überweisung oder in Bar von Ihnen (dem Verkäufer)
ausgezahlt werden. In der Regel platzt der gutgeschriebene Scheck nach einigen Tagen. Im schlimmsten aller Fälle sind dann sowohl das Auto, als auch der überwiesene Differenzbetrag verloren, ohne dass Sie einen Zahlungseingang verbuchen können. Seien Sie deshalb immer vorsichtig bei Interessenten aus dem Ausland!
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Die „Vermittlungmasches“
„Nach der Einstellung meines Inserats auf einer Fahrzeugbörse habe ich eine SMS/eine E-mail einer Vermarktungsfirma bekommen. Diese sichert mir Kunden für mein Angebot zu und verlangt für diesen Service 79. Soll ich akzeptieren?“
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In keinem Fall ! Diese Art von Vermittlungsfirma verlangt für einen solchen Service meist zwischen 50 und 120, legt allerdings keine Vermittlungsgarantie
ab. Oft werden bekannte Gebrauchtwagenportale oder der ADAC als Absender eingesetzt um zusätzliche Seriosität zu erlangen. Die Recherche nach dem Ursprung der Firmen führt nicht selten ins Leere. Hier können Sie mehr über die 3 Varianten der „Vermittlungsmasche“ lernen : - Rufen Sie die angegebene Telefonnummer an, wird Ihnen mündlich die Vermittlung von kaufwilligen Kunden versprochen. Wenn Sie sich nun mit der Vermittlung einverstanden erklären, erhalten Sie wenige Tage später eine Rechnung über die Vermittlungsgebühr. Es kommt aber nie zu einem Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer! Sollten Sie die Rechnung nicht zahlen, folgen Mahnungen. - Nach dem Telefonat folgt umgehend eine Rechnung (obwohl Sie nur Informationsmaterial wollten) und es findet keine Kundenvermittlung statt. - Nach dem Telefonat wird Ihnen ein Vertrag zugeschickt dessen Inhalt die Übernahme in eine Datenbank ist, und nicht -wie versprochen- die Vermittlung von Kunden. Sie sollten hier besonders auf die AGB achten!
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Der Konto-Trick
„Unter dem Vorwand der Kontoüberprüfung will ein interessierter Käufer kleinere Cent Beträge auf mein Konto überweisen. Warum sollte ich ablehnen?“
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Sie sollen die Höhe dieser Beträge oder einen Code im Verwendungszweck der Überweisung nennen um Ihre Kontodaten zu bestätigen. Hier nutzt der Betrüger nun die Verifizierungssysteme von Online-Bezahl-Diensten wie PayPal oder Click-and-Buy aus, um sich mit Ihren Daten dort ein eigenes Konto einzurichten. Nun hat er uneingeschränkten Zugriff auf Ihr Konto und Sie ein böses Erwachen, wenn Sie merken dass selbiges leer ist.
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Notar auf Vorkasse
„Ein Händler meldet sich auf mein Angebot. Es kommt zum Kauf und ein Kaufvertrag wird unterzeichnet. Es wird vereinbart, dass der Käufer zur Fahrzeugübernahme einen Sachverständigen schickt. Dieser soll das Fahrzeug begutachten und nach einer Barzahlung direkt mitnehmen. Gehe ich dabei ein hohes Risiko ein?“
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Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags schreibt nun angeblich ein Wettbewerbsgesetz vor, dass dieser notariell beglaubigt werden muss. Die Kosten dafür sollen von Ihnen, dem Verkäufer, getragen werden. Der Käufer erklärt sich nun aber bereit, diesen Betrag selbst zu tragen und addiert den Wert auf Ihren Verkaufspreis hinzu. So entstehen Ihnen, scheinbar,
keine Kosten. Kurz vor dem Übergabetermin erhalten sie nun eine Rechnung vom Notar, in welcher Sie aufgefordert werden die Gebühr im voraus zu überweisen. Viele Verkäufer überweisen nun, in der Annahme auf Rückerstattung, diesen vergleichsweise geringen Betrag auf dass Konto des Notars. Nach abgeschlossener Überweisung werden Sie aber weder von dem Händler, dem Notar oder dem Sachverständigen etwas hören und Ihr Geld ist verloren.
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4. Zahlung
Beim Autokauf sowie Verkauf empfiehlt es sich immer, das ganze Geschäft in Bar abzuwickeln. Dies erspart Ihnen einiges an Scherereien, beugt Betrügereien vor und ist am unkompliziertesten. Diese Zahlungsart ist die Regel und wirkt am seriösesten. Vor allem bei Käufern aus dem Ausland sollten Sie Wert auf eine Barzahlung legen! Übergeben Sie die
Fahrzeugpapiere erst nach Erhalt des Geldes. Eine Zug-um-Zug Abwicklung ist hier angebracht.
Sollten Sie diesen kleinen Leitfaden befolgen, dürfte einem erfolgreichen Verkauf Ihres KFZ
nichts mehr in Wege stehen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

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